Sie haben die Fragen
Wir die Antworten
Was muss ich nach einem Verkehrsunfall tun?
- Absichern der Unfallstelle durch Warnblinkanlage, Warndreieck usw.
- Erste Hilfe leisten, Notarzt rufen (wenn jemand verletzt wurde)
- Polizei informieren
- Beweisfotos aufnehmen, wenn möglich Unfallskizze anfertigen
- Unfallort, Datum, Uhrzeit notieren (evtl. Zeugennamen notieren)
- Daten des Unfallgegners notieren (Name, Anschrift, Telefonnummer, Kfz-Kennzeichen)
- Unabhängigen Sachverständiger beauftragen (nicht den der gegnerischen Versicrung)
- Versicherung bei Nachfrage mitteilen, dass Sie einen Kfz-Sachverständigen (Kfz-Gutachter) Ihres Vertrauens beauftragt haben
- Unterlagen für die Versicherung bereit halten
Warum brauche ich einen Kfz-Sachverständigen
Nach einem Verkehrsunfall ist es Notwendig einen Kfz-Sachverständigen aufzusuchen. Ein freier Kfz-Sachverständiger ist definitiv die richtige Wahl, da der Sachverständiger ein neutrales Gutachten zusammen stellen kann. In diesem Gutachten wird ihr Fahrzeug genau unter die Lupe genommen und dokumentiert. Unter beachtung der Vorgaben des Herstellers wird dann der Reperaturumfang genaustens erfasst. Der Fahrzeugwert, die Wert-minderung, der Restwert, die Nutzungsausfall-entschädigung usw. werden in marktgerechter Höhe ermittelt und niedergeschrieben.
Wer trägt die Kosten des Gutachtens?
Wenn Sie in einen unverschuldeten Verkehrsunfall verwilckelt sind, trägt die gegnerische Versicherung die Kosten des Gutachtens. Sie müssen auch nicht in Vorkasse treten. Bedeutet für Sie als geschädigter ist das Gutachten Kostenfrei.
Wo findet die Begutachtung statt?
Die Begutachtung Ihres Fahrzeugs findet je nach schwere des Schadens, entweder an einem vereinbarten Ort oder in unserer Werkstatt statt. Sollte der verdacht bestehen, dass auch hinter der Karrosserie Teile beschädigt worden sein, ist es von Vorteil das Fahrzeug in unsere Werkstatt zu fahren um die beschädigten Teile genauer unter die Lupe zu nehmen.
Ist ein Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt ausreichend?
Achtung! Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, hat ein Kostenvoranschlag keine beweissichernde Funktion!
Ein Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt beinhaltet auch keine Wertminderung, keinen Wiederbeschaffungswert, keinen Restwert usw. Daher ist dies definitiv der falsche Weg.
Darf ich entscheiden wo mein Fahrzeug repariert wird?
Sie haben das Recht selber zu entscheiden wo Ihr Fahrzeug repariert werden soll. Sie müssen natürlich nicht die werkstatt wählen, an die Sie die gegnerische Versicherung Verweisen möchte.